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   LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11   

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LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11 (https://dejure.org/2012,22946)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11 (https://dejure.org/2012,22946)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 (https://dejure.org/2012,22946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche krankheitsbedingte Änderungskündigung eines Betriebsratsersatzmitglieds; Sonderkündigungsschutz; Auslegung des § 6 des Tronc- und Gehaltstarifvertrags der Spielbank Wiesbaden; Eingruppierung in die Tarifstufen Croupier I und II; Herabgruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; BetrVG § 103; KSchG § 15 Abs. 1
    Außerordentliche krankheitsbedingte Änderungskündigung eines Betriebsratsersatzmitglieds; Sonderkündigungsschutz; Auslegung des § 6 des Tronc- und Gehaltstarifvertrags der Spielbank Wiesbaden; Eingruppierung in die Tarifstufen Croupier I und II; Herabgruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Hessen, 15.05.2008 - 5 TaBV 149/07

    Zustimmungsersetzung zu außerordentlicher Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11
    Insoweit wird auf die Entscheidungen des Arbeitsgerichtes Wiesbaden vom 16. Mai 2007 - 6 BV 104/06 (Bl. 51 ff. d. A.) - sowie des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 15. Mai 2008 - 5 TaBV 149/07 (Bl. 40 ff. d. A.) - verwiesen.

    Die Akte des Beschwerdeverfahrens im Beschlussverfahren 5 TaBV 149/07 des erkennenden Gerichts war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Die Berufungskammer geht mit dem Arbeitsgericht und auch schon der 5. Kammer des erkennenden Gerichts in dem "Vorverfahren" -5 TaBV 149/07- (Beschluss vom 15. Mai 2008) von einer negativen Gesundheitsprognose bezüglich des Klägers aus.

    Jedenfalls wäre die Planungs- und Organisationsfreiheit der Beklagten über das Maß des Notwendigen hinaus eingeschränkt, was sich insbesondere bei Urlaub- und Krankheitszeiten auswirkt (so auch schon Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, a. a.O.).

    Zudem handelt es sich dort lediglich um eine Absichtserklärung, die seit 1996 nicht tarifvertraglich umgesetzt worden ist (so schon Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006 -9 Sa 1743/09 -, zitiert nach juris; Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008 -5 TaBV 149/07-).

    Damit ist jedoch nur eine subjektive Voraussetzung für die Beförderung formuliert, zu der dann noch eine tatsächliche persönliche Einsetzbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Tarifvertrages kommen muss, um in die Tarifstufe Croupier I oder II befördert zu werden (ebenso auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006, - 9 Sa 1743/05- a.a.O. und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, - 5 TaBV 149/07 -, entgegen Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26. April 2005, - 18/4 TaBV 89/04 -, das entgegen der hier vertretenen Ansicht den Wortlaut der Tarifnorm im Verhältnis zur Entstehungsgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hat).

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11
    Nach zutreffender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist für eine außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers entscheidend, ob dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der fiktiven Kündigungsfrist unzumutbar und damit unabweisbar alsbald notwendig wäre (BAG vom 17. Januar 2008 - 2 AZR 821/06 -, NZA 2008, 777; BAG vom 29. März 2007 - 8 AZR 538/06 -, AP Nr. 4 zu § 613 a BGB Widerspruch; BAG vom 08. April 2003 - 2 AZR 355/02 -, AP Nr. 181 zu § 626 BGB).

    Das gilt nicht nur bei individuell oder tarifvertraglich vereinbartem Ausschluss der ordentlichen Kündigung, sondern nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch bei Arbeitnehmern, denen gegenüber die ordentliche Kündigung nach § 15 KSchG ausgeschlossen ist (BAG vom 17. Januar 2008, a. a. O.; BAG vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 -, BAGE 91, 30; BAG vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 -, NZA 95, 1157; BAG vom 18. Februar 1993 - 2 AZR 526/92 -, AP Nr. 35 zu § 15 KSchG 1969).

  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11
    Das gilt nicht nur bei individuell oder tarifvertraglich vereinbartem Ausschluss der ordentlichen Kündigung, sondern nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch bei Arbeitnehmern, denen gegenüber die ordentliche Kündigung nach § 15 KSchG ausgeschlossen ist (BAG vom 17. Januar 2008, a. a. O.; BAG vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 -, BAGE 91, 30; BAG vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 -, NZA 95, 1157; BAG vom 18. Februar 1993 - 2 AZR 526/92 -, AP Nr. 35 zu § 15 KSchG 1969).

    Außerdem muss die Kündigung auch für den Arbeitnehmer zumutbar sein (BAG vom 21. Juni 1995, a. a. O. und BAG vom 27. September 2001 - 2 AZR 487/00 -, EzA Nr. 54 zu § 15 KSchG).

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04

    Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist

    Auszug aus LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11
    Vorliegend handelt es sich um einen Dauertatbestand, der sich Tag für Tag verwirklicht und jedenfalls solange als wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB dienen kann, wie der Dauertatbestand anhält (BAG vom 06. Oktober 2005 -2 AZR 362/04-, NZA-RR 2006, 416; APS/Kiel, Kündigungsrecht, 4. Auflage 2012, § 626 BGB Randziffer 318 t).
  • LAG Hessen, 01.06.2006 - 9 Sa 1743/05

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11
    Damit ist jedoch nur eine subjektive Voraussetzung für die Beförderung formuliert, zu der dann noch eine tatsächliche persönliche Einsetzbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Tarifvertrages kommen muss, um in die Tarifstufe Croupier I oder II befördert zu werden (ebenso auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006, - 9 Sa 1743/05- a.a.O. und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, - 5 TaBV 149/07 -, entgegen Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26. April 2005, - 18/4 TaBV 89/04 -, das entgegen der hier vertretenen Ansicht den Wortlaut der Tarifnorm im Verhältnis zur Entstehungsgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hat).
  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11
    Eine zeitweilige Verhinderung in diesem Sinne liegt vor, wenn ein Betriebsratsmitglied aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben (vgl. BAG vom 08. September 2011 - 2 AZR 388/10 -, NZA 2012, 400; BAG vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 -, AP Nr. 5 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06

    Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, sind krankheitsbedingte Kündigungen auf ihre Wirksamkeit hin dreistufig zu prüfen (vgl. u. a. BAG vom 19. April 2007 -2 AZR 239/06-, NZA 2007, 1041; APS-Dörner/Vossen, Kündigungsrecht, 4. Aufl. 2012, § 1 KSchG Randziffer 138 ff, m.w.N.).
  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 526/92

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Zumutbarkeit der ordentlichen Kündigung -

    Auszug aus LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11
    Das gilt nicht nur bei individuell oder tarifvertraglich vereinbartem Ausschluss der ordentlichen Kündigung, sondern nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch bei Arbeitnehmern, denen gegenüber die ordentliche Kündigung nach § 15 KSchG ausgeschlossen ist (BAG vom 17. Januar 2008, a. a. O.; BAG vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 -, BAGE 91, 30; BAG vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 -, NZA 95, 1157; BAG vom 18. Februar 1993 - 2 AZR 526/92 -, AP Nr. 35 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11
    Das gilt nicht nur bei individuell oder tarifvertraglich vereinbartem Ausschluss der ordentlichen Kündigung, sondern nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch bei Arbeitnehmern, denen gegenüber die ordentliche Kündigung nach § 15 KSchG ausgeschlossen ist (BAG vom 17. Januar 2008, a. a. O.; BAG vom 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 -, BAGE 91, 30; BAG vom 21. Juni 1995 - 2 ABR 28/94 -, NZA 95, 1157; BAG vom 18. Februar 1993 - 2 AZR 526/92 -, AP Nr. 35 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11
    Eine außerordentliche Kündigung liegt auch vor, wenn sie als außerordentliche erklärt wird, jedoch nicht fristlos, sondern unter Wahrung einer sozialen Auslauffrist ausgesprochen wird (so schon BAG vom 03. Dezember 1954 - 1 AZR 150/54 - AP Nr. 2 zu § 13 KSchG, ErfK-Kiel, 12. Aufl. 2012, § 15 KSchG Randziffer 24).
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 29.03.2007 - 8 AZR 538/06

    Betriebsteilübergang - Widerspruch des Arbeitnehmers - Wirksamkeit einer

  • BAG, 17.01.1979 - 5 AZR 891/77

    Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Besonderer Kündigungsschutz - Dauer der

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00

    Außerordentliche fristlose Änderungskündigung - § 15 KSchG

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 624/99

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung gegenüber ehemaligen

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 825/12

    Außerordentliche Änderungskündigung zur Herabgruppierung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 26.04.2012 - 5 Sa 1632/11

    Minderung der Leistungsfähigkeit - personenbedingte Änderungskündigung

    Jedenfalls wird auf die tatsächliche Einsatzfähigkeit abgestellt und nicht allein auf die Teilnahme an der Grundausbildung (so bereits Hess. LAG 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - Bl. 8, 9 d. A.; auch Hess. LAG - 13 Sa 1603/11 - Seite 14).

    Abgesehen davon, dass es sich dabei lediglich um eine Absichtserklärung handelt (so schon Hess. LAG 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - Rn 23, zitiert nach juris; Hess. LAG 15. Mai 2008 - 5 TaBV 149/07 - Hess. LAG -13 Sa 1603/11 - Seite 15) ist sie bedeutungslos, da nur von den Tarifvertragsparteien stammende Protokollerklärungen/Protokollnotizen Tarifbestandteile sind (vgl. dazu BAG 18.5.1994 - 4 AZR 412/93 - Rn 50, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 925/12

    Krankheitsbedingte Änderungskündigung - Tarifauslegung

    Jedenfalls wäre die Planungs- und Organisationsfreiheit der Beklagten über das Maß des Notwendigen hinaus eingeschränkt, was sich insbesondere bei Urlaub- und Krankheitszeiten auswirkt (so auch schon Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, a. a.O.; Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 -).

    Damit ist jedoch nur eine subjektive Voraussetzung für die Beförderung formuliert, zu der dann noch eine tatsächliche persönliche Einsetzbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Tarifvertrages kommen muss, um in die Tarifstufe Croupier I oder II befördert zu werden (ebenso auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006, - 9 Sa 1743/05- a.a.O. und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, - 5 TaBV 149/07 - Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 - anders Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26. April 2005, - 18/4 TaBV 89/04 -, das entgegen der hier vertretenen Ansicht den Wortlaut der Tarifnorm im Verhältnis zur Entstehungsgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hat).

  • LAG Hessen, 01.07.2014 - 13 Sa 95/14

    Krankheitsbedingte Änderungskündigung - Tarifauslegung

    Jedenfalls wäre die Planungs- und Organisationsfreiheit der Beklagten über das Maß des Notwendigen hinaus eingeschränkt, was sich insbesondere bei Urlaub- und Krankheitszeiten auswirkt (so auch schon Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, a. a.O.; Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 -).

    Damit ist jedoch nur eine subjektive Voraussetzung für die Beförderung formuliert, zu der dann noch eine tatsächliche persönliche Einsetzbarkeit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Tarifvertrages kommen muss, um in die Tarifstufe Croupier I oder II befördert zu werden (ebenso auch Hessisches Landesarbeitsgericht vom 01. Juni 2006, - 9 Sa 1743/05- a.a.O. und Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15. Mai 2008, - 5 TaBV 149/07 - Kammerurteil vom 17. April 2012 - 13 Sa 1603/11 - anders Hessisches Landesarbeitsgericht vom 26. April 2005, - 18/4 TaBV 89/04 -, das entgegen der hier vertretenen Ansicht den Wortlaut der Tarifnorm im Verhältnis zur Entstehungsgeschichte nicht ausreichend berücksichtigt hat).

  • LAG Hessen, 11.10.2012 - 5 TaBV 78/12

    (Versetzung - Umgruppierung

    Jedenfalls wird auf die tatsächliche Einsatzfähigkeit abgestellt und nicht allein auf die Teilnahme an der Grundausbildung (so bereits Hess. LAG 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - auch Hess. LAG - 13 Sa 1603/11 - Seite 14).

    Abgesehen davon, dass es sich dabei lediglich um eine Absichtserklärung handelt (so schon Hess. LAG 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - Rn. 23, zitiert nach juris; LAG 15. Mai 2008 - 5 TaBV 149/07 - ; Hess. LAG - 13 Sa 1603/11 - Seite 15) ist sie im Entscheidungsfall bedeutungslos, da nur von den Tarifvertragsparteien stammende Protokollerklärungen / Protokollnotizen Tarifbestandteile sind (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 412/93 - Rn. 50, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 26.06.2014 - 5 TaBV 300/12

    Eingruppierung - Croupier - tatsächliche Einsatzfähigkeit

    Jedenfalls wird auf die tatsächliche Einsatzfähigkeit abgestellt und nicht allein auf die Teilnahme an der Grundausbildung (so bereits Hess. LAG 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - auch Hess. LAG 13 Sa 1603/11 - S. 14).

    Abgesehen davon, dass es sich dabei lediglich um eine Absichtserklärung handelt (so schon Hess. LAG 01. Juni 2006 - 9 Sa 1743/05 - Rn 23, zitiert nach juris; LAG 15. Mai 2008 - 5 TaBV 149/07 - Hess. LAG - 13 Sa 1603/11 - S. 15) ist sie im Entscheidungsfall bedeutungslos, da nur von den Tarifvertragsparteien stammende Protokollerklärungen/Protokollnotizen Tarifbestandteile sind (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 412/93 - Rn 50, zitiert nach juris).

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